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Japan Business Gateway

Starten Sie Ihr Unternehmen in Japan.
Wir Kümmern Uns um den Rest.

Von der Unternehmensgründung bis zur Vertretung bei Verhandlungen mit japanischen Unternehmen — wir beseitigen jede Sprach-, Kultur- und Rechtsbarriere, damit Sie Ihr Geschäft in Japan mit Zuversicht führen können.

Warum Jetzt der Richtige
Zeitpunkt für Japan ist

Ein günstiger Yen-Wechselkurs, ein stabiles Rechtssystem sowie Technologie und Glaubwürdigkeit von Weltklasse machen Japan derzeit zu einem der attraktivsten Märkte für ausländische Unternehmer.

Sprachbarrieren, komplexe Verwaltungsverfahren und die eigenständigen Geschäftsgepflogenheiten Japans sind reale Hürden. Wir beseitigen sie alle für Sie.

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Politische und Wirtschaftliche Stabilität

Japans Rechtsstaatlichkeit und langfristige Stabilität bieten eine solide Grundlage für nachhaltigen Geschäftsbetrieb.

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Investitionschance durch Günstigen Wechselkurs

Die anhaltende Yen-Schwäche hat die Markteintrittskosten in Fremdwährung auf ein historisches Tief gesenkt.

🤝

Offenheit für Ausländische Investitionen

Die japanische Regierungspolitik fördert aktiv ausländische Investitionen, mit laufender Deregulierung in Schlüsselbranchen.

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Ein Tor zum Asiatischen Markt

Eine japanische Gesellschaft bietet Ihnen eine verlässliche Basis für die Expansion in ganz Ost- und Südostasien.

Selbstcheck: Firmengründung in Japan

Beantworten Sie sechs Fragen und erfahren Sie, welche Unterstützung Ihre Situation erfordert.

Leistungen und Preise

Von der Unternehmensgründung bis zum Tagesgeschäft bieten wir alles, was Sie brauchen, aus einer Hand — und reduzieren so deutlich die Kosten und den Aufwand der Koordination mehrerer Berater. Wir arbeiten zudem mit einem Netzwerk aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Justizschreibern (Shihoshoshi) und Verwaltungsschreibern (Gyoseishoshi) für spezialisierte Angelegenheiten zusammen.

Bitte beachten Sie, dass das japanische Recht es einer nicht qualifizierten Person untersagt, zwischen einem zugelassenen Fachmann und dem Mandanten zu vermitteln und dabei eine Marge zu erheben. Für Leistungen, die wir rechtlich nicht selbst übernehmen dürfen, vermitteln wir Ihnen daher ohne Vermittlungsgebühr zugelassene Fachleute. Wenn Sie bereits einen bestimmten zugelassenen Fachmann beauftragen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit, und wir richten uns danach.

Für Mandanten mit geringen Hürden bei Gründung und Führung eines Unternehmens kann das Honorar bei einer Beauftragung niedriger als der angegebene Betrag ausfallen, oder wir vermitteln in manchen Fällen lediglich einen zugelassenen Fachmann, ohne eigene Leistungen zu erbringen (und somit ohne jedes Honorar für uns).

Unsere Leistungen
01

Unternehmensgründungspaket

Dieses Paket richtet sich an alle, die entweder ausländische Staatsangehörige sind, nicht muttersprachlich Japanisch sprechen oder außerhalb Japans wohnen — ein einziges Kriterium genügt. Es ist ein umfassendes Rundum-Paket, das alles von der Unternehmensgründung bis zur Eröffnung eines Firmenkontos in Japan abdeckt. Es beinhaltet zudem 14 Monate Beratung zum Geschäftsbetrieb nach der Gründung, die Sie bis zur ersten Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres begleitet.

Kabushiki Kaisha (KK): Kapital + ¥580.000〜¥780.000 (ca. 3.200〜4.200 € / ca. 3.650〜4.850 $)(gesetzliche Gebühren + Auslagen + Honorar des zugelassenen Fachmanns + unser Honorar)
Godo Kaisha (GK): Kapital + ¥440.000〜¥640.000 (ca. 2.400〜2.750 € / ca. 3.500〜4.000 $)(wie oben)
Der Endpreis hängt von den individuellen Umständen und dem Arbeitsumfang ab. Die Euro- und Dollarbeträge dienen nur als Referenz, berechnet zum Kurs von US$1≈0,87 €, US$1≈¥160, und ändern sich je nach Wechselkurs zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Allgemeine rechtsfähige Vereine und Stiftungen, NPO und andere Rechtsformen: auf Anfrage
Wenn Sie eine Adresse für den eingetragenen Firmensitz und eine Telefonnummer benötigen, stellen wir diese separat ab innerhalb von ¥100.000 pro Jahr bereit (nicht nötig, wenn z. B. Ihre Wohnung als Firmensitz dienen kann)
Vor der Gründung
  1. 1. Gründer und ersten Geschäftsführer bestimmen (in der Regel Sie selbst)
  2. 2. Registrierte Geschäftsadresse sichern
  3. 3. Telefonnummer bereitstellen
  4. 4. Satzung entwerfen (Referenzübersetzung in Ihre Sprache wird bereitgestellt)
  5. 5. Kapital überweisen und Zahlungsnachweisdokumentation vorbereiten
  6. 6. Gründungsregistrierung einreichen
  7. 7. Firmenstempel vorbereiten (offizielles registriertes Firmensiegel)
Nach der Gründung
  1. 8. Firmenstempel beim Amt für Rechtsangelegenheiten registrieren
  2. 9. Geschäftsaufnahme beim Finanzamt, der Präfektur und der Stadt melden
  3. 10. Online-Konten für das Geschäft einrichten (Google usw.)
  4. 11. Unternehmenswebsite erstellen (dient auch als Nachweis der Geschäftstätigkeit bei der Kontoeröffnung)
  5. 12. Firmenkonto eröffnen
Ab dem Zweiten Jahr
  1. 13. Jährliche Steuererklärung einreichen und Steuern zahlen
  2. 14. Jährliche Finanzoffenlegung veröffentlichen
  3. 15. Jahresberichte bei den zuständigen Behörden einreichen, falls erforderlich

Die japanischsprachige Fassung der Satzung ist die einzige rechtsverbindliche Version. Wir stellen Ihnen eine Referenzübersetzung in Ihre Sprache zur Verfügung, damit Sie den Inhalt überprüfen können.

Mindeste Jährliche Kosten für den Unterhalt des Unternehmens
Gebühr für Steuererklärung
¥100.000〜
Honorar des Steuerberaters, einmal jährlich
Örtliche Körperschaftsteuer
¥70.000〜
Variiert je nach Kapital und Gemeinde
Finanzoffenlegung
¥4.000〜
Nur KK, einmal jährlich
Auch ein Unternehmen ohne Gewinn hat mit den obigen Posten mindestens rund ¥170.000 pro Jahr an Kosten.

Die Eröffnung eines Firmenkontos ist der schwierigste Schritt im gesamten Prozess. Aufgrund verschärfter Kontrollen zur Geldwäscheprävention und Betrugsvorbeugung in den letzten Jahren verlangen Banken in der Regel: (1) einen gültigen Aufenthaltsstatus in Japan, (2) die Fähigkeit, das Geschäft auf Japanisch zu erklären, (3) einen persönlichen Filialbesuch des vertretungsberechtigten Geschäftsführers und (4) Dokumente oder eine Website, die belegen, dass das Geschäft real ist. Dies macht die Kontoeröffnung für Antragsteller, die außerhalb Japans leben oder nicht gut Japanisch sprechen, besonders schwierig.

Wir unterstützen Sie beim Prozess der Firmenkontoeröffnung. Sollte keiner Ihrer Geschäftsführer in Japan wohnhaft sein und dies ein Hindernis für die Kontoeröffnung darstellen, sprechen Sie uns an — wir besprechen gerne mit Ihnen die verfügbaren Optionen.

Lesen Sie auch unsere Artikel zur Unternehmensgründung und Kontoeröffnung für Ausländer. Artikel Lesen →
02

Verhandlungen in Ihrem Namen mit Japanischen Unternehmen

Wir vertreten Sie bei Geschäftsverhandlungen und Vertragsgesprächen mit japanischen Partnern. Muttersprachliche Japanischkenntnisse und tiefes Verständnis der japanischen Geschäftsgepflogenheiten verschaffen ausländischen Unternehmern echte Verhandlungsmacht.

Monatliches Beratungshonorar / nach Einzelfall
03

Beratung zum Geschäftsbetrieb

Fortlaufende Beratungsunterstützung für die Führung Ihres Unternehmens nach der Gründung. Als eigenständiger Service verfügbar oder 14 Monate lang im Unternehmensgründungspaket enthalten.

Monatliches Beratungshonorar / eigenständig verfügbar
Partnervermittlung (Ohne Vermittlungsgebühr)
04

Lizenzen und Gewerbeerlaubnisse

Anträge für Lizenzen, die in regulierten Branchen erforderlich sind — Gastronomie, Immobilien, Personalvermittlung und mehr — einschließlich der Koordination mit den zuständigen Behörden für einen reibungslosen Start.

Angebot auf Anfrage (branchenabhängig)
05

Visum und Aufenthaltsstatus

Anträge und Verlängerungen verschiedener Aufenthaltsstatus, einschließlich des Business-Manager-Visums. Wir übernehmen den Prozess mit den japanischen Einwanderungsbehörden in Ihrem Namen.

Angebot auf Anfrage
06

Steuern und Buchhaltung

Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung, Buchführung und Lohnabrechnung. Wir arbeiten mit Partner-Steuerberatern zusammen, die sich auf die Betreuung ausländischer Unternehmer in Japan spezialisiert haben.

Jährliche Steuererklärung ab ¥100.000 — abhängig von Umsatz, Branche und Belegvolumen
07

Compliance und Recht

Vertragsentwurf und -prüfung, HR-/Arbeitsrecht-Compliance-Systeme und ein nach japanischen Rechtsstandards aufgebauter Compliance-Rahmen.

Monatliches Beratungshonorar / nach Einzelfall

Unser Ablauf

1

Kostenlose Erstberatung

Wir ermitteln Ihre Bedürfnisse und Ihren Geschäftsplan und empfehlen dann den passenden Ansatz.

2

Angebot und Kostenvoranschlag

Wir stellen Umfang und Kosten klar dar. Nichts geht voran, bevor Sie zustimmen.

3

Dokumentation und Einreichung

Wir sammeln und bereiten die erforderlichen Dokumente vor und kümmern uns in Ihrem Namen um alle Einreichungen.

4

Sie Sind Startklar

Nach der Registrierung ermöglicht Ihnen fortlaufende Unterstützung, mit Zuversicht zu starten.

Häufig
Gestellte Fragen

Hier sind die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage nicht dabei? Fragen Sie uns einfach.

Ja. Weder der Vertreter noch ein Geschäftsführer müssen für die Unternehmensgründung eine Adresse in Japan haben.
Sobald alle Dokumente bereit sind, rechnen Sie mit etwa 2 Wochen für eine Godo Kaisha (GK) und 3 Wochen für eine Kabushiki Kaisha (KK). Branchen, die Lizenzen oder Genehmigungen benötigen, erfordern zusätzliche Zeit.
Wir nehmen E-Mail-Anfragen in mehreren Sprachen entgegen. Bei Bedarf werden Dolmetscher organisiert, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.
Ja. Die gesamte Kommunikation bis zur Vertragsunterzeichnung erfolgt per E-Mail.

Über Uns

Recht, Verwaltung und Immobilien — die drei wichtigsten Bereiche für den Eintritt in den japanischen Markt, alle aus einer Hand. Sie müssen sich nicht mit mehreren Beratern koordinieren. Ein Team mit breiter Expertise kümmert sich um alles von Anfang bis Ende und bleibt Ihnen als langfristiger Geschäftspartner erhalten.

Legal Expertise
⚖️

Lizenzierter Rechtsexperte
Kümmert Sich um Ihre Unterlagen

Unsere Firma wurde von einem lizenzierten Rechtsexperten gegründet, der auf rechtliche und administrative Verfahren in Japan spezialisiert ist. Von der Unternehmensgründung und Lizenzanträgen bis zur Vertragsprüfung behandeln wir die komplexen japanischen Rechtsverfahren präzise und effizient — weit über reine Formalitäten hinaus, mit praktischer Unterstützung auf Basis von Rechtsrisikobewusstsein.

Public Sector Insight
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Direktes Wissen darüber,
Wie die Verwaltung Funktioniert

Unser Gründer und die erweiterte Familie zählen mehrere ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Dieses direkte Verständnis der tatsächlichen Funktionsweise japanischer Verwaltungsprozesse führt zu schnellerer und präziserer Bearbeitung von Lizenzen, Einreichungen und Behördenkontakten.

Real Estate Legacy
🏯

Gegründet von einer Familie
mit über 300 Jahren Immobilientradition

Unser Unternehmen wurde von einem Mitglied einer Familie gegründet, die seit über 300 Jahren im Immobiliengeschäft tätig ist. Unterstützt durch eine landesweit anerkannte Immobilienqualifikation und über Generationen gesammelte praktische Erfahrung, begleiten wir Sie von der Auswahl gewerblicher Immobilien über Mietverhandlungen bis zur Strukturierung immobilienbezogener Geschäfte — mit einer Tiefe, die von Wettbewerbern nur schwer erreicht wird.

Unternehmensprofil

Firmenname Minadzki KK
Standort 1-2 Tenmacho, Aoi-ku, Stadt Shizuoka, Shizuoka, Japan
Gegründet 2020
Kontakt E-Mail (persönliche Treffen nur bei einem Besuch in Japan)
※Aus Gründen der Genauigkeit sind Telefongespräche nur auf Japanisch möglich
Leistungen Unternehmensgründung, Verhandlungsservice, Immobilien
Rechtslizenz Immobilienlizenz Unternehmensgründung Geschäftsaufbau Behördengänge Verhandlung

Kontaktieren Sie Uns

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, um zu beginnen. Die gesamte Kommunikation bis zur Vertragsunterzeichnung erfolgt per E-Mail.
Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.