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Overseas Founders

Kann Man ein Japanisches Unternehmen im Ausland Lebend Gründen?

Aktualisiert im Juli 2026

Kurze Antwort: Ja. Japan hat offiziell die Anforderung abgeschafft, dass mindestens ein vertretungsberechtigter Geschäftsführer in Japan ansässig sein muss, und Unternehmen können nun gegründet werden, wenn alle Geschäftsführer außerhalb Japans wohnhaft sind. Allerdings sind „rechtlich möglich" und „logistisch einfach" zwei verschiedene Dinge. Hier ist, was im Ausland ansässige Gründer tatsächlich planen müssen.

Der Grundprozess für Gründer im Ausland

Der Kernprozess entspricht der Gründung durch in Japan ansässige Gründer: Festlegung der Unternehmensgrundlagen (Name, Kapital, Geschäftszweck, eingetragene Adresse), Vorbereitung der Dokumente, notarielle Beglaubigung der Satzung und Einreichung des Registrierungsantrags beim Amt für Rechtsangelegenheiten.

Der praktische Unterschied liegt im Dokumentenaustausch per internationalem Kurierdienst, was die Bearbeitungszeit verlängert. Während eine Gründung nur mit in Japan ansässigen Personen in etwa 2 Wochen abgeschlossen sein kann, sollten Sie mit eher 4 Wochen rechnen, wenn Geschäftsführer im Ausland ansässig sind.

Was das Siegelzertifikat Ersetzt

Japanische Gründungsverfahren basieren auf dem registrierten persönlichen Siegel (Inkan) und dem entsprechenden Zertifikat — ein System, für das die meisten Länder keine Entsprechung haben. Stattdessen verwenden ausländische Gründer in der Regel ein notariell beglaubigtes Unterschriftszertifikat (eidesstattliche Erklärung), das bei einer öffentlichen Behörde in Ihrem Heimatland oder bei einem Notariat in Japan erhältlich ist.

Beachten Sie, dass fremdsprachige Dokumente, die mit Ihrem Antrag eingereicht werden, in der Regel eine begleitende japanische Übersetzung erfordern.

Kapitaltransfer: Die Erste Echte Hürde

Das Kapital muss auf ein japanisches Bankkonto eingezahlt werden, das auf den Namen des Gründers lautet. Wenn Sie im Ausland sind, ist die Sicherung dieses inländischen Kontos oft die erste praktische Hürde.

Wenn Sie bereits ein Privatkonto in Japan besitzen, ist dieser Schritt einfach. Falls nicht, besteht ein gängiger Ansatz darin, die Zahlung über das Konto eines vertrauenswürdigen, in Japan ansässigen Mitarbeiters (Familienmitglied oder Partner) vorzunehmen, während gleichzeitig an der eventuellen Eröffnung des Firmenkontos gearbeitet wird.

Wichtiger Punkt

Das Kapital kann nicht über eine ausländische Filiale einer ausländischen Bank eingezahlt werden. Es muss über eine inländische Filiale einer japanischen Bank oder über eine in Japan ansässige Filiale einer vom japanischen Premierminister zugelassenen ausländischen Bank erfolgen.

Kontoeröffnung: Die Größte Hürde

Nach der Registrierung ist die Eröffnung eines Firmenbankkontos in der Regel dort, wo im Ausland ansässige Gründer auf die größte Hürde stoßen. Die meisten japanischen Banken verlangen, dass der vertretungsberechtigte Geschäftsführer persönlich eine Filiale besucht — eine Anforderung, die naturgemäß schwer zu erfüllen ist, wenn man im Ausland ansässig ist.

Übliche Lösungen umfassen die vorherige Ernennung eines in Japan ansässigen Geschäftsführers oder die Planung des Kontoantrags rund um einen geplanten Besuch. Für eine vollständige Aufschlüsselung des Firmenkontoprozesses lesen Sie unseren verwandten Artikel „Warum Ausländische Unternehmen Schwierigkeiten Haben, ein Bankkonto in Japan zu Eröffnen".

Wenn Sie das Geschäftsführer-Visum Anstreben

Wenn Ihr Plan ist, nach Japan zu ziehen und das von Ihnen gegründete Unternehmen zu leiten, benötigen Sie das Geschäftsführer-Visum. Seit der Reform vom Oktober 2025 erfordert dies nun ein Kapital von 30 Millionen Yen und mindestens einen Vollzeitmitarbeiter (japanischer Staatsangehöriger oder Inhaber eines statusbasierten Visums), unter anderen neuen Anforderungen — ein deutlicher Sprung gegenüber dem bisherigen Standard von 5 Millionen Yen. In der Regel ist auch ein unabhängiger Büroraum erforderlich; virtuelle Büros werden nicht mehr akzeptiert.

Die Gründung kann unabhängig vom Visumsprozess fortgesetzt werden, aber wenn eine in Japan basierte Geschäftsführung Teil Ihres langfristigen Plans ist, lohnt es sich, Ihre Rechtsform von Anfang an unter Berücksichtigung dieser Anforderungen zu gestalten.

Meldepflicht Nach dem Devisengesetz

Nicht ansässige Einzelpersonen oder ausländische Rechtssubjekte, die ein Unternehmen in Japan gründen, fallen unter die Vorschriften über „inländische Direktinvestitionen" des japanischen Devisen- und Außenhandelsgesetzes. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Branche kann dies eine Meldung über die Bank of Japan an den Finanzminister und den zuständigen Fachminister erfordern — manchmal bereits vor der Registrierung. Bestätigen Sie diese Anforderung vor der Antragstellung.

Fazit

Die Gründung eines japanischen Unternehmens bei Wohnsitz im Ausland ist rechtlich unkompliziert, aber operativ anspruchsvoll — die Beschaffung des Unterschriftszertifikats, die Sicherung eines Kontos für den Kapitaltransfer und die eventuelle Kontoeröffnung bringen alle spezifische Schwierigkeiten für nicht ansässige Gründer mit sich. Die Logistik internationaler Kurierdienste und Übersetzungsarbeiten kosten zusätzliche Zeit. Ein realistischer Zeitplan und die Zusammenarbeit mit einem in der Fernbetreuung erfahrenen Berater machen den Prozess erheblich reibungsloser.

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